Montag, 5.10.2020
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Das EU-Parlament und der Rat der EU haben sich am 01.10.2020 auf eine Modernisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr geeinigt. Danach sollen Fahrgäste bei Verspätungen, Zugausfällen, verpassten Anschlüssen oder Diskriminierung künftig besser geschützt werden. Allerdings sollen Fahrgäste wegen Verspätungen nicht mehr entschädigt werden müssen, wenn außergewöhnliche Umstände (etwa Unwetter) vorliegen.

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