Mittwoch, 3.11.2021
Werbung mit fachlichem Zitat kann ohne Zustimmung zulässig sein

Werden fachliche Äußerungen einer Person unter Nennung ihres Namens in einer Werbeanzeige zutreffend wiedergegeben, kann dies im Einzelfall auch ohne Kenntnis oder Zustimmung der Person zulässig sein. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Es ging um das Zitieren einer fachlichen Äußerung eines Mediziners in einer Werbeanzeige für ein Produkt gegen das Reizdarmsyndrom. Das OLG hat die Revision zugelassen.

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