Dienstag, 26.5.2020
Externe Teilung im Versorgungsausgleich mit Grundgesetz vereinbar

Die Möglichkeit, Betriebsrenten bei einer Scheidung durch externe Teilung zwischen den Eheleuten aufzuteilen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 26.05.2020 entschieden. Die Familiengerichte müssten aber im konkreten Fall darauf achten, dass vor allem die Frauen bei der Berechnung ihrer Ansprüche nicht systematisch benachteiligt werden, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung.

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