Freitag, 4.12.2020
Mit selbst ausgestellten Zeugnissen in die Großkanzlei
Am 23.11.2020 verurteilte das Amtsgericht München einen 35-jährigen nunmehrigen Handwerker-Azubi aus dem Landkreis Freising zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung und ordnete die Zahlung von 325.642 Euro an Wertersatz an. Der Mann hatte sich selbst juristische Staatsexamenszeugnisse mit Prädikat ausgestellt und anschließend mehrere Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet, obwohl er sein Jurastudium nach 6 Semestern abgebrochen hatte.
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