Dienstag, 8.6.2021
Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren

Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat heute das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung unter Zulassung der Revision entschieden.

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