Die vom Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 04.09.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden. Auch entsprechende mündliche Erklärungen gegenüber Medienvertretern dürfen abgegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14.09.2020 entschieden und damit einen Eilantrag des früheren Nationalspielers abgelehnt.
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