Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Totschlags in einem verlassenen Bunker bei Oranienburg aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin hatten Revision eingelegt; beide erstreben eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner Ex-Freundin. Nach Ansicht des BGH war die Beweiswürdigung des LG rechtsfehlerhaft. Zahlreiche gewichtige Indizien seien nicht berücksichtigt worden.
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