Donnerstag, 13.1.2022
Europäische Stickoxid-Grenzwerte von Dieselautos bleiben

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, mit dem eine Verordnung der EU-Kommission zur Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für die Prüfungen im tatsächlichen Fahrbetrieb von leichten Neufahrzeugen teilweise für nichtig befunden worden war, hat keinen Bestand. Der Europäische Gerichtshof entschied dies im Hinblick darauf, dass die klagenden Städte Paris, Brüssel und Madrid von der Verordnung gar nicht unmittelbar betroffen seien. Daher seien ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung unzulässig.

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