Die EU-Staaten haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung für entwaldungsfreie Agrarlieferketten auf den Weg gebracht. Bestimmte Rohstoffe und Produkte dürfen danach nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.
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