Mittwoch, 1.7.2020
Mitgliedstaaten einigen sich auf EU-Verbandsklage

Der Rat der EU hat sich am 30.06.2020 auf die Einführung einer EU-Verbandsklage mittels Richtlinie geeinigt. Künftig kann damit eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um zum Beispiel eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. Solche Verbandsklagen gebe es bisher nur in einigen Mitgliedstaaten, so die EU-Kommission. Nun werde es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben.

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