Montag, 1.2.2021
Insolvenzantrag: Eröffnungsgrund muss belegt werden

Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag auf mehrere bestrittene Forderungen, muss er deren Bestand beweisen, soweit sie die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung belegen sollen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs reicht eine Glaubhaftmachung der Forderungen in diesem Fall – anders als bei mehreren Gläubigern – nicht aus.

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