Donnerstag, 30.9.2021
Vertragsfortführung durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter

Führt der starke vorläufige Insolvenzverwalter einen Vertrag fort, wonach der Partner einen Teil seiner Leistungen an den Schuldner gegenüber einem Dritten erbringen soll, so haben diese Zahlungen Erfüllungswirkung. Die zugrunde liegende Verfügungsbefugnis des Verwalters endet automatisch mit dem Eröffnungsbeschluss. Der Bundesgerichtshof gesteht danach den Zahlungen an den Dritten nur dann die Erfüllungswirkung zu, soweit der Vertragspartner noch keine Kenntnis von der Eröffnung hatte.

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