Mittwoch, 31.3.2021
"Ersitzung" der deutschen Staatsangehörigkeit erstreckt sich auch auf Abkömmlinge

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine mindestens zwölfjährige Behandlung als Deutscher seitens deutscher Behörden ("Ersitzung"), die der Betroffene nicht zu vertreten hat, erstreckt sich auf dessen Abkömmlinge unabhängig davon, ob diese selbst "gutgläubig" sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die vorinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt.

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