Freitag, 21.4.2023
Entstehen der Vorteilslage bei Erschließungsbeiträgen

Die für die Erhebung der Erschließungsbeiträge wichtige Vorteilslage tritt ein, wenn das Bauprogramm im bautechnischen Sinne abgeschlossen ist und mit weiteren Arbeiten aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr zu rechnen ist. Spätere Änderungen, die von der Ausbauplanung nicht umfasst sind, verschieben dem Bundesverwaltungsgericht zufolge die Vorteilslage nicht nach hinten hinaus. Das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit müsse das Entstehen der Vorteilslage für den Adressaten klar erkennen lassen. 

Mehr lesen
Mittwoch, 24.11.2021
Erschließungsbeiträge dürfen nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden
Die zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage (hier: Herstellung einer Straße) ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, so das Bundesverfassungsgericht, das eine Regelung im KAG Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt hat. Der Landesgesetzgeber müsse nun bis Ende Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung treffen. Mehr lesen