Mittwoch, 13.7.2022
Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zu Netzreserve

Das Bundeskabinett hat heute eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes beschlossen. Die sogenannte "Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve" erlaubt es Kraftwerken, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, bis zum Ende des Winters 2022/2023 befristet an den Strommarkt zurückzukehren. Die Verordnung wird heute im Bundesanzeiger verkündet und tritt morgen in Kraft.

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