Dienstag, 5.1.2021
Keine Weitergabe von Ermittlungsakten an Ältestenrat

Der Präsident des schleswig-holsteinischen Landtags darf den Mitgliedern des Ältestenrates vorerst keine Einsicht in Ermittlungsakten der Kieler Staatsanwaltschaft gewähren, die ihm zwecks Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen die Bürgerbeauftragte für die Landespolizei überlassen worden sind. Die Akten enthielten personenbezogene Daten, deren Nutzung nur zulässig sei, wenn und soweit die Durchführung des Disziplinarverfahrens dies erfordere, was hier nicht der Fall sei, so das Oberverwaltungsgericht in Schleswig.

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