Freitag, 19.8.2022
Sprayer klagt erfolgreich gegen Fingerabdrücke und Polizeifotos

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der vorausgegangene Beschluss des Landgerichts den Beschwerdeführer in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. So sei die Anfertigung von Fingerabdrücken schon nicht für die Strafverfolgung geeignet gewesen. Hinsichtlich der Anfertigung von Lichtbildern habe das Landgericht sich nicht hinreichend mit deren Notwendigkeit auseinandergesetzt.

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