Mittwoch, 9.2.2022
Netzagentur untersagt Versorger Erhöhung von Abschlagszahlungen

Die Bundesnetzagentur hat einem Strom- und Gasversorger aus Köln nachträglich eine im Oktober 2021 vorgenommene Erhöhung von Abschlagszahlungen untersagt. Die Erhöhung sei nicht mit dem Energierecht zu vereinbaren, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Die gegenüber zahlreichen Haushaltskunden ausgesprochenen Erhöhungen der monatlichen Abschläge für Strom und Gas seien ohne rechtliche Grundlage erfolgt.

Mehr lesen