Freitag, 5.11.2021
Erfolgsqualifizierter Versuch beim fehlgeschlagenen Grunddelikt

Wer versucht, einen anderen Menschen zu töten, indem er ihm nachts einen Brandsatz durch das Schlafzimmerfenster wirft, wird auch dann wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt, wenn der Brandsatz nicht zündet. Der Bundesgerichtshof sieht den erfolgsqualifizierten Versuch als gegeben an, weil der Täter nach seiner Vorstellung mit dem Wurf der Benzinflasche sowohl zur Brandstiftung als auch zur Tötung des Opfers angesetzt hat. Am praktischen Fall nimmt der BGH hier eine dogmatische Einordnung vor.

Mehr lesen