Donnerstag, 16.7.2020
Entschädigung in der Erfindergemeinschaft

Eine Erfindergemeinschaft darf mit der erforderlichen Stimmenmehrheit einem Dritten die Nutzung der Kreation gegen Entgelt gestatten. Stimmt dabei ein Teilhaber der Nutzung nicht zu, ist ihm eine Entschädigung zu zahlen. Dies hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit heute veröffentlichtem Urteil entschieden.

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