Donnerstag, 11.11.2021
Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen

Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016, die von Neuregelungen zuvor verfassungswidriger Normen betroffen waren, unterliegen der Erbschaftsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Wie das Gericht mitteilt, war die Entscheidung von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt worden war, ob der Gesetzgeber im November 2016 ergangene erbschaftsteuerrechtliche Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.

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