Freitag, 17.9.2021
Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten nicht als Erbfallkosten abzugsfähig

Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Abzugsfähig seien nur solche Kosten, die dem Erben auch tatsächlich entstanden sind. Dies sei bei einer Abtretung des Versicherungsanspruchs zu Lebzeiten nicht der Fall.

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