Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Verordnung angenommen, die EU-weit einheitliche, verbindliche Regelungen für entwaldungsfreie Lieferketten schafft. So dürfen künftig die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.
Mehr lesenDie EU-Staaten haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung für entwaldungsfreie Agrarlieferketten auf den Weg gebracht. Bestimmte Rohstoffe und Produkte dürfen danach nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.
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