Montag, 4.1.2021
Entlastung von Deutsche-Bank-Chef und Aufsichtsratschef für Geschäftsjahr 2018 bestätigt

Die von der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Mai 2018 gegenüber vier Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden erteilten Entlastungen haben Bestand. Die Beschlüsse seien nicht anfechtbar, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das eine Klage von Aktionären abwies. Es liege weder ein Verstoß wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Auskunft vor noch habe die Mehrheit der für die Entlastung stimmenden Aktionäre gegen ihre gesellschaftlichen Treuepflichten verstoßen.

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