Teilt ein Autohändler auf seiner Facebookseite den Post eines Autoherstellers, der ein konkretes Fahrzeug bewirbt, muss der Beitrag Angaben zu dem Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Emissionen enthalten. Das Landgericht Osnabrück hat mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Die Umwelthilfe durfte zudem nach Ansicht des LG betroffene Autohäuser auch einzeln verklagen.
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