Donnerstag, 29.9.2022
Kabinett passt Energieeinspar-Verordnung an

Das Bundeskabinett hat Klarstellungen für die Anwendung und den Geltungsbereich der Energiesicherungsverordnung beschlossen. Die Anpassungen betreffen laut Bundeswirtschaftsministerium kurzfristige Energiesparmaßnahmen wie das Beleuchtungsverbot für Gebäude, Nutzungseinschränkungen beleuchteter Werbeanlagen sowie das Beheizen von Schwimmbecken. Die Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023.

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