Donnerstag, 24.3.2022
Energieversorger darf Preisänderungsklausel an Gesetzeslage anpassen

Ein Fernwärmeunternehmen darf eine unwirksame Preisänderungsklausel auch während des laufenden Versorgungsverhältnisses für die Zukunft einseitig anpassen, wenn diese dann den fernwärmerechtlichen Anforderungen entspricht. Dagegen dürfen laut Bundesgerichtshof wirksam vereinbarte Preise nicht einseitig nach billigem Ermessen geändert werden. Vielmehr seien die Kostenentwicklung und auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen.

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Freitag, 3.9.2021
Bundesnetzagentur kündigt umsichtige Umsetzung gestrigen EuGH-Urteils an

Nachdem der Europäische Gerichtshof Deutschland zur Reformierung des Energierechts und zur Stärkung der Bundesnetzagentur verpflichtet hat, kündigte diese nun ihre Unterstützung bei der zügigen Auswertung und Umsetzung des Urteils an. Rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase wolle man so weit wie möglich reduzieren und Rechtssicherheit für die Investitionen gewährleisten, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell seien, so BNetzA-Präsident Jochen Homann.

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