Der Kreis Steinfurt muss die Nutzung der Beachbar in den Emsauen am Hallenbad in Greven einschließlich der dort errichteten Bestuhlung und Unterstände sowie der außerhalb der Sandfläche aufgestellten Toiletten- und Versorgungswagen unverzüglich untersagen. Hierzu hat ihn das Verwaltungsgericht Münster im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet. Es gab damit einem entsprechenden Antrag des NABU (Naturschutzbund – Landesverband Nordrhein-Westfalen) gegen die Stadt Greven im Wesentlichen statt.
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