Die nationalen Energieregulierungsbehörden können befugt sein, Elektrizitätsunternehmen die Rückerstattung von Beträgen aufzuerlegen, die unter Verstoß gegen die Erfordernisse des Verbraucherschutzes erhoben wurden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Verbraucherschutz gehöre nämlich zu den Aufgaben dieser Behörden, so die Begründung.
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