Donnerstag, 18.3.2021
Einziehungsforderung in der Insolvenz

Ordnet ein Strafrichter an, die Beute oder einen entsprechenden Wertersatz dafür einzuziehen, ist das nur die Titulierung einer Forderung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Insolvenzforderung schon in dem Augenblick entsteht, in dem der Schuldner die Beute erlangt. Damit verdränge auch bei der Einziehung das Insolvenzverfahren die Einzelzwangsvollstreckung, so dass das klagende Bundesland beim Versuch, als strafrechtliche Nebenfolge den Wertersatz für die Beute aus einer Straftat einzuziehen, weitgehend leer ausgeht.

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