Wer Ukrainerinnen nach Deutschland holt, damit sie sich hier Geld durch Prostitution verdienen können, macht sich nicht der Einschleusung von Ausländern strafbar. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass "Positivstaater" wie Ukrainer mit biometrischem Pass einreisen dürfen. Erst der Aufenthalt werde durch Aufnahme der Erwerbstätigkeit illegal. Der BGH beschäftigte sich auch mit den Voraussetzungen für die Annahme einer Ausbeutung ausländischer Künstler.
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