Mittwoch, 24.3.2021
Glaube an gültige Aufenthaltserlaubnis hindert Strafbarkeit

Wer einem Ausländer mit einem gültigen Visum bei der Einreise ins Inland hilft, macht sich nicht des Einschleusens strafbar – selbst wenn eine Scheinehe geplant ist, die zu einem längerfristigen Aufenthaltstitel verhelfen soll. Maßgeblich ist dem Bundesgerichtshof zufolge allein die formale Gültigkeit des Papiers, nicht der individuelle Aufenthaltszweck.

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