Donnerstag, 25.8.2022
Nach Orkantief: Lagerbetreiber haftet für beschädigte Yacht

Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber für Schäden. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Schiffseigner und Lagerbetreiber sei auch dann Lagervertragsrecht anwendbar, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung als "Miet-Vereinbarung" bezeichnet wurde. Anders als bei einem Mietvertrag schulde der Lagerbetreiber die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Sache.

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