Räumlichkeiten können auch dann als Wohnung eingestuft werden, wenn sie weder über Anschlüsse für Telefon, Internet und Fernsehen noch über einen Briefkasten verfügen. Diese Ausstattungsmerkmale gehören laut Bundesfinanzhof nicht zu den für die Führung eines selbstständigen Haushalts notwendigen Einrichtungen.
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