Mittwoch, 1.6.2022
Erschießung nächtlichen Einbrechers neu zu verhandeln

Der Fall um die Erschießung eines nächtlichen Einbrechers muss neu verhandelt und entschieden werden. Dies hat der in Leipzig ansässige Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revision des Angeklagten entschieden. Das Urteil des Landgerichts Lübeck, das eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags vorsah, hob der BGH auf. Er rügt unter anderem, dass das LG wegen des planvollen Vorgehens des Angeklagten die Voraussetzungen des § 33 StGB (Überschreitung der Notwehr) nicht geprüft hat.

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