Kommt es beim Aussteigen eines Taxi-Fahrgastes in einer Spielstraße zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, das mit 20 statt der erlaubten 7 km/h vorbeifährt – wobei die Unfallursächlichkeit offen bleibt -, haftet der Vorbeifahrende wegen der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilte.
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