Montag, 26.4.2021
Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Rheinland-Pfalz erfolglos

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 23.04.2021 einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die AfD-Fraktion im Landtag eine vorläufige Außervollzugsetzung der in der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) enthaltenen Regelungen zu Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen begehrt hatte. Der VerfGH verwies auf das Außer-Kraft-Treten der Verordnung bereits am 24.04.2021, weswegen es keiner Eilanordnung mehr bedürfe.

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