Mittwoch, 19.1.2022
Strikte Trennung von Vergabestelle und kommunalem Eigenbetrieb

Betreibt eine Gemeinde einen eigenen Energieversorgungsbetrieb, ist die Vergabestelle mit Blick auf das kommunale Leitungsnetz personell und organisatorisch komplett davon zu trennen. Dies erfordert laut Bundesgerichtshof eine Organisationsstruktur, in der ein Informationsaustausch zwischen den handelnden Personen nur innerhalb des dafür vorgesehenen Vergabeverfahrens für das Leitungsnetz erfolgt. Dadurch solle eine Bevorzugung des Eigenbetriebs und damit der "böse Schein" mangelnder Objektivität der Behörde vermieden werden.

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