Dienstag, 1.6.2021
EHEC-Infektion ist kein Arbeitsunfall

Eine Arbeitnehmerin kann eine EHEC-Infektion nicht als Arbeitsunfall geltend machen, wenn nicht nachgewiesen ist, dass die Infektion im Rahmen der versicherten Tätigkeit erfolgt ist. Eine mögliche Infektion bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine vermöge keinen Arbeitsunfall zu begründen, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt.

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