Donnerstag, 10.11.2022
Unternehmereigenschaft bei mehreren hundert "ebay"-Verkäufen pro Jahr

Ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über "ebay" veräußert, übt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit aus. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Allerdings müsse das Finanzgericht noch Feststellungen zur Differenzbesteuerung nachholen. Der BFH weist diesbezüglich darauf hin, dass fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegenstünden.

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