Eine kirchengemeindliche Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto des Pastors hatte, las unbefugt eine an diesen gerichtete E-Mail und machte von dem Anhang einer (anderen) offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie, die sie weitergab. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
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