Freitag, 23.2.2024
Gewässerschutz in Bayern: Einsatz von Düngemitteln darf beschränkt werden

In zwei Musterverfahren hat der VGH München Vorschriften der Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung als rechtmäßig bestätigt. Das Ziel des Schutzes der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphat rechtfertige es, den Einsatz von Düngemitteln zu beschränken.

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Donnerstag, 23.12.2021
Pyrolyse-Karbonisat als Düngemittel in Deutschland unzulässig

Karbonisat, das in einer Klärschlammanlage durch ein Pyrolyseverfahren erzeugt wird, darf in Deutschland nicht als Düngemittel verwertet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Das von der Klägerin wegen einer Zulassung des Karbonisats als Düngemittel in Schweden angeführte Prinzip gegenseitiger Anerkennung greife hier nicht.

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