Die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss ist nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen. Aus diesem Grund könne einem gelernten Koch aus der Türkei dafür kein Visum erteilt werden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch mit. Bei einem Schnellimbiss mit Selbstbedienung handele es sich schon nicht um ein Restaurant.
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