Donnerstag, 15.4.2021
Berücksichtigung nach Dublin-III-Überstellungsentscheidung eintretender Umstände

Ein Asylbewerber muss auch Umstände, die nach dem Erlass einer von ihm gerichtlich angefochtenen Überstellungsentscheidung eingetreten sind, geltend machen können. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings müsse dies nicht zwingend im Klageverfahren gegen die Entscheidung möglich sein. Vielmehr könnten die Mitgliedstaaten dafür auch einen besonderen Rechtsbehelf vorsehen.

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