Eine Zeitschrift veröffentlicht ein Luftbild von der Ferienvilla der Familie von Michael Schumacher auf Mallorca. Der BGH sieht keinen Eingriff in die Privatsphäre, weil die Leser durch die Perspektive der Aufnahme nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf den genauen Standort der Villa ziehen könnten.
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