Wer selbst keinen Willen hat, Drogen zu besitzen, macht sich laut Bundesgerichtshof selbst dann nicht des Betäubungsmittelbesitzes schuldig, wenn die Betäubungsmittel in der eigenen Wohnung lagern. Ein Mann hatte in seiner Wohnung Drogen gefunden, die sein Bruder unbemerkt versteckt hatte. Obwohl der Wohnungsmieter bis zur anderweitigen Unterbringung die Drogen duldete, könne ihm kein Besitzwillen unterstellt werden.
Mehr lesenWeil sie über das Internet weltweit Drogen verkauft haben, sind zwei Männer vor dem Landgericht Bamberg zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden 46 Jahre alten geständigen Angeklagten müssen für sieben Jahre und zwei Monate in Haft und sollen zudem in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, wie ein Sprecher des Gerichts gestern mitteilte.
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