Leisten Geschädigte eines Betrugs auf das Konto einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), kann Wertersatz für Taterträge grundsätzlich nur bei dieser GbR eingezogen werden. Etwas anderes kann laut Bundesgerichtshof dann gelten, wenn die Gewinne direkt an die Täter weitergeleitet werden.
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