Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zu Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen gesprochen. Diese dürften sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen. Informationen dieser Art ließen keinen Vergleich mit vergleichbaren Lebensmitteln anderer Hersteller zu und könnten Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Ein Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Unternehmen Dr. Oetker steht damit vor dem Ende.
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