Mittwoch, 28.7.2021
DKP erreicht vor BVerfG Anerkennung für Bundestagswahl

Mit einer Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ihre Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die kommende Bundestagswahl erreicht (Az.: 2 BvC 8/21). Nachdem der Bundeswahlausschuss Anfang Juli entschieden hatte, welche Vereinigungen nach seiner Prüfung als wahlvorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl anzuerkennen sind, hatten sich insgesamt 20 Vereinigungen wegen ihrer Nichtanerkennung an das BVerfG gewandt. In 19 Verfahren blieben die Beschwerden erfolglos.

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