Die Klage eines DJs gegen seine Einordnung als Gewerbetreibender war erfolgreich: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger seine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als Künstler erzielt und damit keine Gewerbesteuer zahlen muss. Maßgeblich sei, dass der Kläger nicht lediglich Lieder abspiele, sondern diesen durch Vermischung und Bearbeitung einen neuen, eigenen Charakter verleihe.
Mehr lesenEintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus "Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler" steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines Durchschnittsbesuchers den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So entschied mit Urteil vom 10.06.2020 der Bundesfinanzhof.
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